Hauptveranlagung

Hauptveranlagung
Hauptveranlagung,
 
Vermögensteuer.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Hauptveranlagung — Begriff des Steuerrechts. 1. H. zur Vermögensteuer umfasste i.Allg. drei Kalenderjahre. Der H. wurde der Wert des ⇡ Gesamtvermögens (unbeschränkte Steuerpflicht) im ⇡ Hauptveranlagungszeitpunkt zugrunde gelegt. 2. H. zur ⇡ Grundsteuer erfolgt im… …   Lexikon der Economics

  • Vermögensteuer — Ver|mö|gen|steu|er 〈f. 21〉 Steuer, die auf das Vermögen erhoben wird; oV Vermögenssteuer * * * Ver|mö|gens|steu|er, (Steuerw.:) Ver|mö|gen|steu|er, die: Steuer, die nach jmds. ↑ Vermögen (2) bemessen wird u. bei der das Vermögen Gegenstand der… …   Universal-Lexikon

  • Hauptveranlagungszeitpunkt — Termin der ⇡ Hauptveranlagung für die Grundsteuer (und früher auch für die Vermögensteuer); Beginn des Hauptveranlagungszeitraums, für die die Vermögensteuer und Grundsteuer allgemein festgesetzt wird (§ 15 VStG, § 16 GrStG). Letzter H.: 1.1.1995 …   Lexikon der Economics

  • Nachfeststellung — die nachträgliche, erstmalige Feststellung eines ⇡ Einheitswerts auf einen anderen (späteren) Zeitpunkt als den Hauptfeststellungszeitpunkt gemäß § 23 BewG; (⇡ Hauptveranlagung). N. ist vorzunehmen, wenn nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt (1)… …   Lexikon der Economics

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